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Fragen zum Ortsterminablauf

Sie haben Fragen zum Ortsterminablauf im Rahmen einer Immobilienbewertung, Marktwertermittlung oder Verkerswertgutachten? Ihr Experte Frank Römer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung, beantwortet Fragen zum Ortsterminablauf im Rahmen einer Immobilienbewertung

Wie schnell können Sie einen Ortstermin wahrnehmen?

In der Regel benötige ich ein bis zwei Wochen Vorlaufzeit um einen Ortsterminablauf im Rahmen einer Immobilienbewertung durchzuführen.

Ist ein Ortstermin notwendig? Können Sie auch die Immobilien vom Schreibtisch aus bewerten?

Grundsätzlich fertige ich ein Verkehrswertgutachten nur nach Inaugenscheinnahme des Objektes an.

Kann ein Immobiliengutachten angefertigt werden, auch wenn nicht alle Räumlichkeiten besichtigt werden können, weil zum Beispiel der Mieter nicht anwesend ist?

Ja, ein Immobiliengutachten kann auch angefertigt werden, wenn nicht alle Räumlichkeiten bei einem Ortsterminablauf im Rahmen einer Immobilienbewertung besichtigt werden können.

In diesem Fall werden entsprechende sachverständige Annahmen aufgrund der Angaben des Auftraggebers getroffen. Dies wird dann jedoch im Gutachten entsprechend gekennzeichnet.

Wie lange dauert ein Ortstermin zur Bewertung der Immobilie?

Je nachdem, um welche Art von Objekt es sich handelt, dauert ein Ortstermin bei einem Einfamilienwohnhaus ca. 1 Stunde, bei einem Mehrfamilienwohnhaus auch bis zu 2-3 Stunden.

Hinzu kommt die Zeit für eine Beratung, falls Sie Fragen haben. Die zusätzliche Zeit wird in diesem Fall nicht berechnet. Somit kann ein Ortstermin auch bei einem kleinen Objekt durchaus 2 Stunden dauern.

Muss ich meinen Ex-Partner in mein Haus lassen im Rahmen der Immobilienbewertung?

Grundsätzlich halte ich es bei solchen Aufträgen zwischen streitenden Parteien wie bei Gerichtsaufträgen auch, d.h. jede Partei hat das Recht auf Teilnahme am Ortstermin, damit der Gutachter nicht wegen Befangenheit abgelehnt wird.

Ein gerichtlicher Ortstermin ist i.d.R. nicht öffentlich, aber parteiöffentlich, d.h. es dürfen nicht beliebige Personen daran teilnehmen, aber z.B. die prozessbevollmächtigten Anwälte.

Demzufolge breche ich auch einen Termin kostenpflichtig ab, wenn sich die Parteien beim Ortstermin streiten sollten oder darüber uneinig sind, wer am Termin noch teilnehmen darf, z.B. der neue Partner. Sie sollten daher dies im Vorfeld mit allen Beteiligten klären.

Wie läuft der Ortstermin für eine Immobilienbewertung ab?

Ortsterminablauf im Rahmen einer Immobilienbewertung: Bei Wohnhäusern, Wohnungen etc. sowie Gewerbeobjekten erfolgt eine Besichtigung sämtlicher Räumlichkeiten soweit zugänglich in der Regel beginnend im Keller bis zum Dachboden im Uhrzeigersinn.

Die Begehung zwecks Immobilienbewertung sollte zu Tageslichtzeiten erfolgen.
D.h. im Winter sind meist keine Termine später als 14 Uhr möglich.

Sämtliche Räume der Immobilie werden soweit zugänglich aufgenommen, fotografiert und gegebenenfalls überschlägig aufgemessen.

Sofern die zu bewertende Immobilie vermietet ist, sollten Sie vorher in Absprache mit mir und Ihren Mietern einen Termin vereinbaren.

Die Mieter größerer Mehrfamilienhäuser, soweit unter einer Hausverwaltung stehend, werden meist von der Hausverwaltung darüber informiert, dass zu einem bestimmten Termin eine Begehung durch einen Gutachter stattfinden soll.

Kontaktieren Sie uns gerne wenn Sie weitere Fragen rund um den Ortstermin haben oder für ein individuelles Angebot.