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Fragen zu Unterlagen und Energieausweis

Sie haben Fragen zu den Unterlagen und Energieausweis? Ihr Experte Frank Römer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung, beantwortet Fragen zu Unterlagen und Energieausweis bei der Immobilienbewertung.

Kann ein Immobiliengutachten auch angefertigt werden, wenn keine Objektunterlagen vorhanden sind?

Die Anfertigung eines Verkehrswertgutachtens gänzlich ohne Unterlagen ist kaum möglich. Aber auch wenn Sie keine Unterlagen besitzen, so kann ich zumindest einen Grundbuchauszug und einen Lageplan besorgen. Gegen Mehrpreis können auch Pläne (Grundrisse) angefertigt werden.

Außerdem bin ich in der Lage, ein Objekt im Rahmen der Begehung überschlägig auszumessen, so dass die notwendigen Daten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens vorliegen.

Sofern es sich um wohnwirtschaftliche Objekte handelt, kann ich Ihnen auch den zum Verkauf benötigten Energieausweis beschaffen.

Sie ersparen sich somit weitere Termine mit Dritten, da ich sämtliche notwendigen Daten aufnehme im Rahmen der Verkehrswertermittlung der Immobilie. Die Kosten hierfür bewegen sich im üblichen Rahmen um 300 € für den bedarfsorientierten Ausweis.

Oftmals ist es auch möglich, bei Objekten, die noch nicht so alt sind, bautechnische Unterlagen beim Bauarchiv des jeweiligen Bauamtes anzufordern. Natürlich kann dies die Bearbeitung des Gutachtens verzögern, da manche Ämter zwischenzeitlich externe Dienstleister mit dem Anfertigen der Kopien und der Zusendung beauftragen. So kann die Bestellung von bautechnische Unterlagen manchmal einige Wochen dauern. Dies sollte bei der Erstellung des Gutachtens einkalkuliert werden, insbesondere wenn Sie Termine zu beachten haben. Daher ist es immer besser, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Vorfeld beschaffen.

Sind Sie bei der Beschaffung von Unterlagen im Rahmen der Beauftragung für die Immobilienbewertung behilflich?

Selbstverständlich bin ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten behilflich, sämtliche notwendigen Unterlagen und Energieausweis für ein Gutachten zu besorgen bzw. zu erstellen.

In dem abzuschließenden Sachverständigenvertrag ist grundsätzlich eine Vollmacht von Ihnen an mich enthalten, so dass ich entsprechende Behördenauskünfte, zum Beispiel die Bestellung von Grundbuchauszügen, einholen kann.

Die Bearbeitung des Verkehrswertgutachtens kann sich dann aber verzögern, da ich auf die Mithilfe anderer (Behörden, Hausverwaltungen etc.) angewiesen bin.

Was kostet es, wenn Sie die Unterlagen zum Objekt im Rahmen der Immobilienbewertung beschaffen?

Ich berechne für diesen Service nichts, soweit die Beschaffung von Unterlagen schriftlich per Fax oder E-Mail über die Behörden oder zum Beispiel eine Hausverwaltung erfolgen kann. Dies ist im pauschalen Festpreis enthalten. Lediglich die Fremdkosten für z. B. Kopien aus der Bauakte, Grundbuchauszug, Flurkarte etc., die ich im Vorfeld im Rahmen der Beschaffung der Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten für Sie verauslage, werde ich weiter belasten. Die Kosten, die ich weiter belaste, muss ich allerdings der Mehrwertsteuer unterwerfen, auch wenn keine MwSt. anfällt (z.B. bei Behörden).

Sofern Sie die Unterlagen selbst besorgen, sparen sie daher 19 %. Bei einem unbeglaubigten Grundbuchauszug zum Preis von 10 € sparen Sie 1,90 €.

Wenn ich allerdings persönlich bei den Behörden vorsprechen muss, berechne ich diesen Mehraufwand nach der aufgewendeten Zeit. Dies kann der Fall sein, wenn ich zum Beispiel zum Bauamt muss, weil dieses zwar bereit ist, die Bauakte herauszusuchen, allerdings keine Kopien anfertigt, sondern darauf verweist, dass Kopien erst nach persönlicher Vorsprache und entsprechender Auswahl meinerseits angefertigt werden.

Erfolgt grundsätzlich ein Aufmaß der Immobilie?

Nein, nur wenn gar keine Unterlagen-Baupläne vorhanden sind.

Sofern Pläne vorhanden sind, werden die Flächen aus dem Plan errechnet und gegebenenfalls stichprobenartig vor Ort geprüft.

Bei Eigentumswohnungen wird i.d.R. die Wohnfläche der Teilungserklärung entnommen, sofern dort aufgeführt.

Bei gleichartigen Etagen in Mehrfamilienhäusern genügt meist das Aufmaß einer Wohnung, wenn sonst keine Unterlagen vorhanden sind. Flächen können auch aus den Mietverträgen entnommen werden.

Können Sie auch den Energieausweis zum Verkauf der Immobilie oder bei Vermietung erstellen?

Ausschließlich im Rahmen der Gutachtenerstellung für Ihre Immobilienbewertung biete ich Ihnen an, als geprüfter Energiewert-Experte (pdf) den bei Verkauf eines Wohngebäudes ab 01.05.2014 zwingend benötigten mit unserem Kooperationspartner anzufertigen.

Ab 01.5.2015 gilt die Nichtvorlage des Energieausweises als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Sie erhalten einen offiziellen, der Verordnung entsprechenden, gesetzeskonformen, registrierten Energieausweis eines qualifizierten Energieberaters unseres Kooperationspartners zum Preis ab 297,50 € für einen bedarfsorientierten Ausweis (Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und älter als 1.11.1977). Bei Gebäuden der Baujahre ab 1.11.1977 bzw. ab 5 Wohnungen benötigen Sie i.d.R. nur einen verbrauchsorientierten Ausweis, den Sie meist bei Ihrem Energieversorger für oftmals weniger als 50 € erhalten.

Energieausweise können erstellt werden für:

Wohngebäude mit bis zu zwölf Wohneinheiten

Mischobjekte mit max. 10 % gewerblicher Nutzung bei Erstellung für das Gesamtobjekt

Mischobjekte mit > 10 % gewerblicher Nutzung nur für den wohnwirtschaftlichen Teil, sofern wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Fläche auf getrennten Ebenen sind (Vollgeschosse).