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Scheidung

Unser Büro bietet Verkehrswertgutachten bei Vermögensauseinandersetzungen in Fällen von Scheidung zwecks Berechnung des Zugewinns oder Auszahlung einer Partei an. Hierbei kann auch nachträglich der Wert zum Stichtag der Eheschließung ermittelt werden.

Zu beachten ist, dass beide Partner mit der Beauftragung eines Gutachters einverstanden ein sollten und gemeinsam den Auftrag erteilen.

In unserem FAQ finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den Themen:

  • Angebot und Kosten
  • Art, Form und Umfang der Gutachten
  • Verwendungszweck der Gutachten
  • Ortsterminablauf
  • Unterlagen und EnergieausweisVertragsabwicklung
  • Vertragsabwicklung

Für Sie fertigt unser Büro mit festangestellten und freiberuflichen Mitarbeitern Immobilienbewertungen im gesamten Rhein-Main-Gebiet, in Rheinland-Pfalz, sowie Hessen an.

Jährlich werden von uns weit mehr als 100 Gutachten erstellt für private Auftraggeber, Firmen, Nachlassverwalter, Betreuer, Steuerberater. Sowie für Amts- und Landgerichte, die Ihnen eine hohe Markttransparenz und Methodenkompetenz im Sinne einer nachvollziehbaren Bewertung mit marktgerechten Verkehrswerten / Marktwerten sichern.

Auch das passende Verfahren wird bei unseren Leistungen rund um die Immobilie evaluiert. In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wird das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes ausgewählt. Auch bei Scheidung stehen wir unseren Kunden kompetent und zuverlässig zur Seite und wählen das geeignete Verfahren aus.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot für die Bewertung Ihres Objektes in Fällen von Scheidung.

Foto: cottonbro bei Pexels.com