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BGF (Brutto-Grundfläche)

Mit Brutto-Grundfläche (BGF) bezeichnet man diejenige Fläche, welche sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes errechnet. Sie ist geschossweise zu ermitteln. Die Brutto-Grundfläche ergibt sich aus der Summe der drei Bereiche a, b und c. Diese drei Bereiche sind wie folgt definiert:

Bruttogrundflächen eines Hauses

• Bereich a: Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Grafik rot dargestellte Flächen.
• Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Grafik grün dargestellte Flächen.
• Bereich c: Nicht überdeckte Bereiche. In der Grafik blau dargestellte Bereiche.

Dabei sind die äußeren Maße der Bauteile in Fußbodenhöhe, einschließlich ihrer Bekleidung wie z. B. Putz, anzusetzten.

Nicht berücksichtigt werden:
• Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen
• Kriechkeller
• Kellerschächte
• Außentreppen
• nicht nutzbare Dachflächen oder konstruktiv bedingte Hohlräume.

Somit umfasst die BGF im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) sämtliche Geschosse eines Gebäudes einschließlich nicht als Vollgeschosse geltender Dachgeschosse und der unterirdischen Flächen (Kellerräume, Tiefgaragen, etc.).

Quelle: Wikipedia

Die BGF wird im Rahmen der Immobilienbewertung insbesondere beim Sachwertverfahren zur Ermittlung des Sachwertes einer Immobilie ermittelt.

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