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Leistungen

unsere leistungen rund um die immobilienbewertung

Sachverständigenbüro
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Unsere Leistungen rund um die Immobilie. Für Sie fertigt unser Büro mit festangestellten und freiberuflichen Mitarbeitern Immobilienbewertungen im gesamten Rhein-Main-Gebiet, in Rheinland-Pfalz, sowie Hessen an.

Jährlich werden von uns weit mehr als 100 Gutachten erstellt für private Auftraggeber, Firmen, Nachlassverwalter, Betreuer, Steuerberater. Sowie für Amts- und Landgerichte, die Ihnen eine hohe Markttransparenz und Methodenkompetenz im Sinne einer nachvollziehbaren Bewertung mit marktgerechten Verkehrswerten / Marktwerten sichern.

Leistungen rund um die Immobilie

Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten-Immobilienbewertung) für viele Arten von Immobilien:

  • Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  •  Eigentumswohnungen
  •  Erbbaurechte
  •  Boardinghäuser
  •  Logistikimmobilien
  •  Fachmarktzentren
  •  Discountmärkte
  •  Sonderimmobilien
  •  unbebaute Grundstücke
  •  Gewerbeobjekte
  •  Lagerhallen
  •  Bürohäuser
  •  Läden
  •  Hotels

verschiedene anlässe

  • Kauf und Verkauf zur Preisfindung
  • Vermögensauseinandersetzungen bei
    Schenkung, Erbschaft, Scheidung (Feststellung Zugewinn)
  • Betreuungsfälle
  • Erbschaftssteuerliche Zwecke, ist z.B. der tatsächliche Verkehrswert geringer als der pauschal ermittelte
    Wert, kann dies durch ein Gutachten nachgewiesen werden.
  • Gerichtliche Zwecke im Rahmen von Streitigkeiten über den Verkehrswert
  • Bewertung von Grundstücksbelastungen, z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wegerechte etc.
  • Bewertung von Erbbaurechten
  • Bilanzierungszwecke im Rahmen von IAS/IFRS/HGB
  • Beleihungszwecke für Kreditinstitute

unsere vorgehensweise

Auch das passende Verfahren wird bei unseren Leistungen rund um die Immobilie evaluiert. In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wird das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes ausgewählt:

Vergleichswertverfahren:
Für alle Immobilien anwendbar, sofern ausreichende Vergleichspreise vorliegen, überwiegend bei Bodenwerten.

Ertragswertverfahren:
Meist bei ertragsorientierten Immobilien, z.B. Mehrfamilienhäuser, Büros etc.

Sachwertverfahren:
Meist bei eigengenutzten Immobilien wie Einfamilienhäuser bzw. Zweifamilienhäuser

Diese Verfahren sind gesetzlich geregelt in der Wertverordnung und den Wertrichtlinien und deren Anwendung ist grundsätzlich gleichrangig nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. vom 15.06.65).

Dennoch hat der Sachverständige das jeweils anzuwendende Verfahren nach Lage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalles auszuwählen. Dieser Grundsatz ist auch auf andere in der WertV (jetzt ImmoWertV) nicht explizit geregelten Verfahren (z.B. discounted Cashflow-Verfahren (=Barwertverfahren), Residual-verfahren etc.) anzuwenden (vgl. Kleiber/Simon/Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar von 2002, 4. Aufl. S. 915 ff.).

Der Sachverständige ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Schätzverfahrens und die Auswahl liegt in seinem sachverständigen Ermessen. Bei der Auswahl muss sich jedoch der Gutachter den allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre bedienen und zu diesem Zweck alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen sachgerecht auswerten und nachvollziehbar darstellen. Daher ist es z.B. in der Regel nicht sachgerecht, wenn auch häufig noch in der Praxis von Sachverständigen anzutreffen, ein ertragsorientiertes Mehrfamilienwohnhaus nur als Sachwertobjekt zu bewerten.

Die Preise für Gutachten sind abhängig vom Arbeitsumfang und Leistungen rund um die Immobilienbewertung Ihres Auftrages und können pauschal oder in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vereinbart werden.