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Betreuungsfall oder Vormundschaft

Sie benötigen eine Immobilienbewertung wegen einem Betreuungsfall oder einer Vormundschaft? Bei Verkauf oder Übernahme der Immobilie durch nahe Angehörige im Rahmen vom Betreuungsfall oder Vormundschaft verlangt das Amtsgericht in der Regel ein Gutachten. Der gesetzlich bestellten Betreuer muss ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen. Damit wird gewährleistet, dass eine Verschleuderung des Vermögens des Betreuten verhindert wird.

Für Sie fertigt unser Büro mit festangestellten und freiberuflichen Mitarbeitern Immobilienbewertungen im gesamten Rhein-Main-Gebiet, in Rheinland-Pfalz, sowie Hessen an.

Jährlich werden von uns weit mehr als 100 Gutachten erstellt für private Auftraggeber, Firmen, Nachlassverwalter, Betreuer, Steuerberater. Sowie für Amts- und Landgerichte, die Ihnen eine hohe Markttransparenz und Methodenkompetenz im Sinne einer nachvollziehbaren Bewertung mit marktgerechten Verkehrswerten / Marktwerten sichern.

Auch das passende Verfahren wird bei unseren Leistungen rund um die Immobilie evaluiert. In Abhängigkeit von der Art Ihrer Immobilie wird das passende Verfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes ausgewählt. Auch im Beutreuungsfall stehen wir unseren Kunden kompetent und zuverlässig zur Seite und wählen das geeignete Verfahren aus.

Energiesausweis bei Betreuungsfall oder Vormundschaft

Im Falle eines Fremdverkaufs kann auch der zum Verkauf zwingend benötigte Energieausweis mit erstellt werden. Informationen zum Energieausweis finden Sie bei unseren Leistungen unter Verkehrswertgutachten. Oder beauftragen Sie im unten stehenden Kontaktformular direkt die Erstellung eines Energieausweises. Unser kompetentes Team berät Sie gern.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot im Betreuungsfall oder bei Vormundschaft.