Zum Inhalt springen
     Start » Philosophie

Philosophie

Unsere Philosophie besagt, dass unsere Immobiliengutachten sind marktgerecht, präzise, ausführlich und umfassend sowie nachvollziehbar sind. Faktoren, die Einfluss auf den Verkehrswert bzw. Marktwert Ihrer Immobilie haben, werden erfasst und bewertet.

Entsprechend der Sachverständigenordnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erbringe ich die Gutachten unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch.

Ob Privatperson, Firma, oder Gericht, wir stehen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung aus mehr als tausend Gutachten zur Seite.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich für Sie mit meinem qualifizierten Team Gutachten als Entscheidungshilfen zu verschiedenen Anlässen.

Unsere Philosophie

  • Individuell & persönlich: Intensive Beratung und persönliche Betreuung.
  • Genauigkeit & Präzession: Unsere Gutachten werden mit Präzession und Genauigkeit angefertigt und innerhalb unseres Teams geprüft.
  • Verständlich: Nachvollziehbare und detaillierte Wertermittlung. Die Verkehrswertermittlung erfolgt ohne Verwendung von standardisierten Softwaremodulen, da jeder Fall individuell ist und entsprechend behandelt wird.
  • Aufzeichnungs- & Aufbewahrungspflicht: Alle Unterlagen, die im Rahmen der Wertermittlung benötigt oder erstellt werden bewahren wir pflichtgemäß 10 Jahre auf.
  • Schweigepflicht: Persönliche Kundeninformationen oder Kenntnisse, die wir während eines Auftrages erlangen, unterliegen der Schweigepflicht.
  • Fortbildung: Durch regelmäßige Fortbildung und Weiterbildungen halten wir uns auf dem aktuellsten Stand, damit wir stets qualifiziert sind.

Erfahren Sie unsere Philosophie.

Immobiliengutachten erstellen wir zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht
  • zur Vermögensübersicht als Entscheidungshilfe bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
  • bei Erbauseinandersetzungen
  • für steuerliche Zwecke im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes
  • zur Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen
  • für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe
  • für den Zugewinnausgleich, Verkehrswert im Anfangs- und im Endvermögen
  • im Rahmen von Betreuungen
  • für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht
  • Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten.
  • Berechnung der Wohnflächen