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Dachtraufrecht

das Recht, Regenwasser direkt von der Traufe abtropfen zu lassen, nicht in einen Dachkennel abzuleiten. Auch Erlaubnis, zum Nachbarn hin einen Dachüberstand zu bauen.

In der Regel werden solche Rechte als Grunddienstbarkeit im Grundbuch, Abt.II, eingetragen. Im Rahmen der Immobilienbewertung ist es daher wichtig, auch die Eintragungsbewilligung hierzu in der Grundakte beim Grundbuchamt einzusehen.
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