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DIN 277

Die DIN 277 dient in erster Linie zur Kostenberechnung und unterscheidet zwischen folgenden Flächeneinheiten:

• BGF: Bruttogrundfläche nach den äußeren Maßen gerechnet

• NGF: Nettogrundfläche als Summe der nutzbaren Flächen in allen Ebenen untergliedert nach
Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen

• KGF: Konstruktionsgrundflächen als Summe aller aufgehenden Bauteile (z.B. Wände, Pfeiler)

Mit der DIN 277 werden keine Wohnflächen definiert. Allgemein gilt als anerkannt, dass diese deshalb für eine Wohnflächenberechnung nicht geeignet ist. Sie hat bisher lediglich bei der Bestimmung der vermietbaren Flächen von Gewerberäumen Eingang gefunden (so Dröge Handbuch der Mietpreisbewertung S. 29 oder auch Isenmann, (ZdW Bay 7/92 ).

Die DIN 277 erfasst auch die Flächen von Balkonen, Loggien und gedeckten Freisitzen; sie unterscheidet je nach Art der Umschließung oder Überdachung (Abschn. 3.1.1 Buchst. b und c).

Diese Flächen gehören ohne Abzug oder anteiligen Abzug zur Netto-Grundfläche. Sie sind bei der Ermittlung der Grundflächen jedoch gesondert auszuweisen. Ob und inwieweit sie bei der Wohnflächenberechnung auf der Basis der DIN 277 berücksichtigt werden, ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (so Dröge).

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