ist die Bewilligung einer Grundbucheintragung, die derjenige abgibt, dessen Recht von der Eintragung betroffen ist.
Die Bewilligung muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.
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Die Bewilligung muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.
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