Zum Inhalt springen
     Start » Ensembleschutz

Ensembleschutz

Unter Ensembleschutz (siehe auch Denkmalschutz) versteht man nach dem Deutschen Denkmalschutzgesetz den Schutz in ihrer ursprünglichen Struktur und Gruppierung erhalten gebliebener historisch gewachsener Ortsteile und Platzgestaltungen. Das Gesamtbild soll durch den Ensembleschutz gewährleistet und geschützt werden.

Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz per Satzung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung schreibt fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) richten muss, erlaubt sind.

Der Ensembleschutz ist eine zulässige öffentlich-rechtliche Beschränkung des Grundeigentums. Sie gehört zu den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten von Grundstücken, die den Verkehrswert beeinflussen können (§ 194 BauGB i.Verbindung mit § 3(2) WertV). Wertbeeinflussend sind insbesondere das Instandhaltungs- und Instandsetzungsgebot sowie das Abbruchverbot [1].

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung-Immobilienbewertung ist daher u.U. zu prüfen, ob Ensembleschutz oder Denkmalschutz vorliegt.

Ensembleschutz findet man häufig in alten Ortskernen im Innenbereich die ihren dörflichen Charakter bewahren sollen.

[1] vgl. Kleiber, Wolfgang, Simon Jürgen, Weyers Gustav: Verkehrswertermittlung von Grundstücken

« Zurück zum Glossar