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Flächenberechnungen

Obwohl die Größe objektiv am einfachsten feststellbar ist, wird bisher weder bei Wohnraummieten – außer beim preisgebundenen Wohnraum- noch bei Gewerberaummieten ein einheitlicher Berechnungsmaßstab praktiziert bzw. verbindlich vorgeschrieben.[1]

Dies führt zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten mit unterschiedlichen Ergebnissen. In derartigen Fällen sollte jedoch primär die allgemeine Verkehrssitte im Vordergrund stehen, wie dies die Rechtsprechung auch zunehmend praktiziert.[2]

Derzeit bieten sich folgende Normen bzw. Vorschriften für Flächenberechnungen von Wohnraum an:

DIN 283 März 1951 (Blatt 1)/Februar 1962 (Blatt 2) sowie Ausgabe 1987

DIN 277 (Juni 1987)

Zweite Berechnungsverordnung §§ 42-44
( II. BV vom 1.1.1979, abgelöst durch die Wohnflächenverordnung ab 1.1.2004)

Bei Wohnraummieten wird im Wesentlichen auf die DIN 283 und die II. BV Bezug genommen.

Die DIN 277 hat vorerst nur bei Gewerbeflächen Eingang gefunden, wobei aber auch hier Berechnungen nach den beiden anderen Regelungen (DIN 283 und II.BV) anzutreffen sind.

Im Folgenden werden daher zum besseren Verständnis die möglichen Berechnungsformen kurz dargestellt:

                    DIN 283                  DIN 277                  Zweite Berechnungsverordnung

[1] vgl. Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Gewerberaum, 2. Auflage 1999, Seite 14 ff.

[2] BGH, 11.7.1997-VZR 246/96, ZMR 1997, 663, zitiert bei Dröge

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