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Flächenutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt [1]. Der auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnete Flächennutzungsplan dient der Gemeinde zur Vorbereitung der gegenwärtigen und für die Zukunft prognostizierten baulichen und sonstigen Nutzung der Flächen im ganzen Gemeindegebiet, also nicht nur für einen räumlichen Teil des Gebietes.

Der Flächennutzungsplan enthält keine verbindlichen Festsetzungen, sondern nur Darstellungen. Die Darstellungen sind insoweit Behörden verbindlich, als der Bebauungsplan aus den Darstellungen zu entwickeln ist.

Neben der Festlegung der Nutzungsart für bereits bebaute Gebiete (Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Gemeinbedarf, Erholung, Landwirtschaft) werden im Flächennutzungsplan auch potentielle Siedlungserweiterungen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet künftig neue Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. vorgesehen sind.

Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan bedeutet deshalb keinen Rechtsanspruch auf weitere Planungsschritte oder gar Baurechte. Die Bebauungspläne als „verbindliche Bauleitpläne“ müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.

[1] vgl. Sandner, Lexikon der Immobilienwertermittlung, S. 240 ff.

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