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GFZ (Geschossflächenzahl)

Die Geschossflächenzahl (BauNVO, § 20), abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.

Die GFZ ist eine Zahl und wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Zu beachten ist, dass die GFZ nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau) berechnet werden darf, sondern nur aus den Geschossflächen aller Vollgeschosse gemäß § 20 BauNVO (Außenmaße der Gebäude).

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