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Grundakte

Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden, die sich auf Grundbucheintragungen beziehen und können durch den Eigentümer oder Bevollmächtigten eingesehen werden.

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung empfiehlt es sich, die Grundakte einzusehen sofern Rechte in Abt. II des Grundbuchs eingetragen wurden und Zweifel über die Auswirkungen bestehen im Rahmen der Wertermittlung des Grundstückes.

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