Ein Grundstück ist der katastermäßig vermessene, im Liegenschaftskataster beschriebene und kartenmäßig dargestellte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer geführt wird.
Ein Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
Bei der Wertermittlung des Grundstückspreises wird durch den Gutachter vorrangig der Bodenrichtwert herangezogen soweit das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar ist.
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