Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf.
Ist die GRZ z.B. 0,4 dann darf 40 % der Grundstücksfläche bebaut werden.
Zusammen mit der Geschossflächenzahl ergibt sich aus der GRZ das zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück.
Maßgebend für die Berechnung ist die Größe des Grundstücks. Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche.
Zum Beispiel:
Das Grundstück hat eine Größe von 1000 m², die Grundflächenzahl beträgt 0,5 dann darf die Grundfläche des Gebäudes maximal 500 m² betragen.