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GRZ (Grundflächenzahl)

Die im Bebauungsplan festgelegte Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Grundfläche der Grundstücksfläche bebaut werden darf.
Ist die GRZ z.B. 0,4 dann darf 40 % der Grundstücksfläche bebaut werden.
Zusammen mit der Geschossflächenzahl ergibt sich aus der GRZ das zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück.

Maßgebend für die Berechnung ist die Größe des Grundstücks. Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche.

Zum Beispiel:
Das Grundstück hat eine Größe von 2000 m², die Grundflächenzahl beträgt 0,5 dann darf die Grundfläche des Gebäudes maximal 500 m² betragen.

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