Zum Inhalt springen
     Start » IDW Standard ES 10

IDW Standard ES 10

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) sowie der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) haben am 13.04.2012 den „Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW ES 10)“ verabschiedet. Der IDW ES 10 legt die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten oder vorgelegte Immobilienbewertungen beurteilen.

Eine Bewertung von Immobilien kann z.B. aufgrund von Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IFRS) erforderlich sein oder bei unternehmerischen Initiativen, typischerweise Kauf bzw. Verkauf von Immobilien, erfolgen. Die in dem Entwurf dargestellten Bewertungsmethoden gelten grundsätzlich auch für Rechnungslegungszwecke, wobei die spezifischen Anforderungen der Rechnungslegungsnormen des HGB bzw. der IFRS beachtet werden müssen, die nicht Gegenstand des Entwurfs sind.

Die endgültige Fassung des IDW S 10 legt die Grundsätze des IDW zur Bewertung von Immobilien dar. Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) und der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) haben ihn gemeinsam verabschiedet, anschließend hat ihn der Hauptfachausschuss des IDW im schriftlichen Verfahren billigend zur Kenntnis genommen.

Der Standard geht dabei nicht nur auf die in den §§ 15 – 23 der wesentlich überarbeiteten ImmoWertV dargestellten Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) ein, sondern enthält ergänzende Darstellungen zu international gebräuchlichen Wertermittlungsmethoden.

Entsprechend dem Anliegen des IDW ES 10 findet sich im Entwurf des Standards keine detaillierte Anleitung anhand derer ohne weitere fachspezifische Kenntnisse, insbesondere immobilienwirtschaftlicher Natur, eine professionelle Immobilienbewertung durchgeführt werden kann. Hier ist der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer auch weiterhin auf das Expertenwissen der in den WP-Gesellschaften angestellten Sachverständigen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung in Form von Immobilienökonomen und zertifizierten Sachverständigen (z. B. HypZert) angewiesen. Dennoch kann der Standard helfen, bei der Beurteilung von Wertgutachten für Immobilien zum Beispiel im Rahmen der Jahresabschlussprüfung deren Qualität sachgerecht zu beurteilen.

Quelle IDW-Homepage und bdo.de

« Zurück zum Glossar