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Immobilienwertsteigerung durch eine Photovoltaikanlage?

Der IVD (Immobilienverband Deutschland) hat im Rahmen einer Onlinebefragung von Maklern, Hausverwaltern und Immobiliengutachtern erfragt, ob sich eine Photovoltaikanlage werterhöhend auf den Marktwert einer Immobilie auswirkt.

41 % der Befragten hatte bereits Erfahrung mit der Vermarktung solcher Immobilien und kamen zu dem Ergebnis, dass der Wert einer solchen Immobilie um ca. 6,7 % Prozent steigt.

Hierbei kommt es bei der Bewertung nicht auf die Immobilie und den Kaufpreis an, sondern auf die Anlage selbst, deren Wert sich aus der Höhe der Einspeisevergütung und der Größe der Anlage und dem erzielbaren Ertrag errechnet.

Einer der Experten, der bereits solche Objekte mit Photovoltaikanlagen verkauft hat erläutert: “Der Mehrwert war meist der aktuelle steuerliche Wert der Anlage, der auf den Kaufpreis hinzugerechnet wurde, oder der garantierte, abgezinste kapitalisierte Ertrag mit einem Sicherheitsabschlag.”

(Quelle AIZ, Das Immobilienmagazin 11/2013)

Im Rahmen einer Vielzahl von Immobilienbewertungen wurden meinserseits sowohl bei Einfamilienhäusern, aber auch bei Gewerbeobjekten schon der Mehrwert im Rahmen der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale im Sinne des § 8 (3) der ImmowertV für eine Photovoltaikanlage errechnet.

Dieser errechnet sich aus der garantierten Einspeisevergütung, dem Kapitalisierungszinssatz und der Restlaufzeit unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten.

Der so errechnete Ertragswert entspricht dann dem Barwert der Anlage zum Wertermittlungsstichtag und erhöht somit den Verkehrswert.

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