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Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten (repairs & maintenance) sind die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Immobilie aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung, Witterungs- und Umwelteinflüsse entstehenden baulichen Schäden bzw. durch gesetzliche Auflagen ordnungsgemäß zu beseitigen, um die Qualität und damit die Ertragsfähigkeit zu erhalten.

Die Instandhaltungskosten umfassen sowohl die Kosten der laufenden Unterhaltung wie auch der Erneuerung einzelner baulicher Teile (z.B. Flachdächer, Fassaden, Fensterrahmen einschl. Isolierglas).

Eine unterlassene Instandhaltung verkürzt die Restnutzungsdauer der Immobilie. Umgekehrt kann die Restnutzungsdauer durch

  • eine Modernisierung der Immobilie bzw.
  • eine (ggf. völlige) Umstrukturierung einer baulichen Anlage

verlängert werden.

Hinweise über die Höhe der anzusetzenden Instandhaltungskosten je m² Wohnfläche gibt die BetriebskostenverordnungZweite Berechnungsverordnung

Im Erkennen und der Einschätzung von Baumängeln und Bauschäden ist der Grundstücksgutachter oftmals überfordert, zumal für dieses Gebiet eigenständig Sachverständige bestellt und vereidigt werden. Um sich hier vor der Haftung von Fehleinschätzungen zu schützen, werden diesbezügliche Ausführungen in den Wertermittlungen-Verkehrswertgutachten von den Sachverständigen ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Überprüfung von dementsprechend vorgebildeten Sachverständigen gestellt.

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