Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes einer Immobilie, sofern sie nicht unter den Wiederaufbau fallen oder durch Modernisierungen verursacht worden sind.
Im Erkennen und der Einschätzung von Baumängeln und Bauschäden ist der Grundstücksgutachter oftmals überfordert, zumal für dieses Gebiet eigenständig Sachverständige bestellt und vereidigt werden. Um sich hier vor der Haftung von Fehleinschätzungen zu schützen, werden diesbezügliche Ausführungen in den Wertermittlungen-Verkehrswertgutachten von den Sachverständigen ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Überprüfung von dementsprechend vorgebildeten Sachverständigen gestellt.
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