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Jahresnettokaltmiete

Bei der Nettokaltmiete (englisch: net rent) einer Immobilie handelt es sich um die Miete, die keine umlagefähigen Betriebskosten – also auch keine Heiz- und Warmwasserkosten – enthält.

Die Ermittlung des Ertragswertes eines Grundstücks erfolgt auf der Basis von Nettokaltmieten. Allerdings ist dabei die Nachhaltigkeit dieser Mieten durch den Gutachter im Rahmen der Wertermittlung zu prüfen.

Die am Wertermittlungsstichtag erzielbare ortsübliche Vergleichsmiete gilt im Rahmen der Ertragswertermittlung als die langfristig nachhaltige Miete, auch wenn man dagegen einwenden mag, dass sich die Mieten mit der Zeit ändern. Allgemeine Änderungen in den Mieterträgen werden aber bereits mit dem (dynamischen) Liegenschaftszinssatz berücksichtigt. Die am Wertermittlungsstichtag gegebene ortsübliche Vergleichsmiete ist insoweit dynamisch und kann auch mit einer sich an die Mietpreisentwicklung angekoppelten (indexierten) Miete gleichgesetzt werden. (vgl. Kleiber-digital-online 2.1)

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