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JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern, sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.

Im Falle einer Beauftragung durch das Gericht erfolgt meinerseits zwingend eine Abrechnung nach dem JVEG, d.h. der Zeitaufwand wird nach Stunden und Minuten abgerechnet. Meine Rechnung für die Erstellung des Immobiliengutachtens wird gegenüber dem beauftragenden Gericht gestellt.

Aktuell sind dies netto € 90,– je Stunde zzgl. UST und Nebenkosten für An- und Abfahrt (je km 0,30 €). Kosten für die Anfertigung von Lichtbildern, Farbkopien etc. geht hierbei nochmal extra.

Immobiliengutachter dürfen nach § § 9 JVEG – Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher abrechnen.

In der Regel wird das Gericht vor Beauftragung einen Kostenvorschuss bei den Parteien anfordern bevor mit der Arbeit begonnen werden darf.

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