Inhalt und Zweck der Kaufpreissammlung
Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht usw. ist von den Notaren den Gutachterausschüssen zu übersenden. Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung entsprechend § 193 und § 195 Baugesetzbuch.
Die Daten über die Kauffälle aus einem Immobilienverkauf werden aus
- dem Kaufvertrag
- dem Liegenschaftsbuch (ALB)
- der Liegenschaftskarte (ALK)
- den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Fragebögen an die Gemeinden und Eigentümer
zusammen getragen und in der Kaufpreissammlung erfasst.
Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vorhanden. Die Basisdaten stehen dem Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Erstattung von Verkehrswertgutachten und Ermittlung sonstiger werterelevanter Daten (Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung. Die Daten der Kaufpreissammlung können auch unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen / Gutachter / Wertermittler, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.
Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Gutachter. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt. Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.
Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden
- sämtliche für die Bodenrichtwertermittlung geeignete Kauffälle hinsichtlich der bodenrichtwert relevanten Daten ausgewertet,
- die Wertrelevanz der in der Struktur der Kaufpreissammlung vorgesehenen Elemente – insbesondere für bebaute Objekte – untersucht,
- für marktgängige bebaute Objektgruppen (z.B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) eine für Wertermittlungen ausreichende Zahl von Kauffällen vertieft ausgewertet,
- Kauffälle zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssatz) vertieft ausgewertet,
- die für die Wertermittlung erforderlichen Daten für nur vereinzelt vorkommende Objektgruppen (z.B. Windmühlen, Parkhäuser) nach Möglichkeit überregional abgeleitet.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Standardauskunft) dient der Herstellung einzelfallbezogener Markttransparenz. Hierbei handelt es sich im Regelfall um eine anonymisierte Auskunft über die für einen konkreten Bewertungsfall geeigneten Vergleichsobjekte. Die Kaufpreisauskunft ist vorrangig für Sachverständige gedacht, steht bei berechtigtem Interesse aber prinzipiell jeder Person zur Verfügung. Zum Teil können darüber hinaus auch stark zusammengefasste Auswertungen mit geringerem Informationsgehalt durch jedermann angefordert werden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter haben darüber hinaus meist die Möglichkeit, auch Daten in nicht anonymisierter Form zu erhalten um z.B. Vergleiche im Rahmen von Verkehrswert- Marktwertgutachten anzustellen. Dadurch können Plausibilitätsprüfungen im Rahmen von Verkehrswertgutachten angestellt werden, statistische Auswertungen vorgenommen werden die bei sachgerechter Anwendung zu plausiblen Verkehrswerten-Marktwerten führen.
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