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Leibrente

Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebzeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden. Eine private Leibrente ist zum Beispiel die gesetzliche Altersrente.

Im Zusammenhang mit Immobilien spielt die Leibrente eine Rolle bei der Verrentung von Kaufpreisen, d.h. der Kaufpreis wird nicht in einer Summe, sondern auf Zeit oder Lebenszeit in Form einer jährlichen oder monatlichen Rente gezahlt.

Im Falle einer Verrentung des Kaufpreises ist zu unterscheiden zwischen Zeitrenten und Leibrenten:

  • Bei einer nicht personengebundenen Zeitrente endet die Zahlung der Rente zu einem vertraglich genau festgelegten Zeitpunkt; dies gilt auch dann, wenn die berechtigte Person innerhalb des Zeitraums stirbt; rentenberechtigt ist ggf. der Erbe oder mehrere Erben (terminierte Laufzeit).
  • Bei einer personengebundenen Leibrente endet die Zahlungsverpflichtung durch den Tod des oder der Berechtigten; über den Zeitpunkt lassen sich auf der Grundlage von Sterbetafeln nur Vermutungen anstellen, wobei Frauen i.d.R. eine höhere Lebenserwartung als Männer haben.

Leibrenten dürfen dabei nicht als Zeitrenten verstanden werden, bei denen die mittlere Lebenserwartung des Berechtigten zu Grunde zu legen ist. Vielmehr muss für jedes einzelne der künftigen Jahre, in denen die Leibrente anfällt, die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden, mit der der Leibrentenberechtigte noch leben wird.
(vgl. Kleiber digital-online, Ziffer 5.1. Teil V)

Um den Barwert einer Leibrente zu ermitteln, ist es daher nicht zulässig, einfach die durchschnittliche Lebenserwartung (nach den Angaben der Sterbetafel) in eine Zeitrentenformel einzusetzen. Vielmehr muss zunächst die Höhe der Jahresrente mit der Wahrscheinlichkeit multipliziert werden, die aus der Sicht des Berechtigten im Jahr des Rentenbeginns bezüglich des Erlebensfalls besteht. Das Produkt aus Jahresrentenbetrag und Erlebenswahrscheinlichkeit ist auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns zu diskontieren; rechentechnisch erfolgt dies unter Anwendung sog. Leibrentenfaktoren

Beispiel:

Eine 70-jährige Frau verkauft ihr Grundstück für eine lebenslänglich, jährlich vorschüssig zu zahlende Rente.
Der Wert des Grundstücks beträgt 200 000 €.
Gesucht ist die Höhe der Leibrente bei einer Verzinsung des Kaufpreises von 5%.
Bei einem Zinssatz von 5,0% ergibt sich für eine 70-jährige Frau nach dem Tabellenwerk der Kommutationszahlen 2005 / 2007: äy: 11,081
Rentenbetrag = Kaufpreis / äy = 200 000 € / 11,081 = 18 048,91 €

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