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Mietausfallwagnis

Mit dem Mietausfallwagnis wird das Risiko einer Ertragsminderung, die durch Mietminderung, uneinbringliche Zahlungsrückstände oder Leerstand verursacht ist, beschrieben. Zusätzlich sind dem Mietausfallwagnis auch die Kosten der Rechtsverfolgung, Räumung und Aufhebung eines Mietverhältnisses zuzurechnen. Die ImmowertV2021 Anlage 3 gibt in Anlehnung an die II.BV als Ansatz für das Mietausfallwagnis bei Wohnhäusern 2 % des Rohertrages an und für gewerbliche Flächen 4 %.

Im Einzelfall je nach Risiko können aber auch deutlich höhere Ansätze gewählt werden.




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