Eine Umkehrhypothek bzw. Immobilienrente ist eine Art der Immobilienverrentung. Hierbei handelt es sich um einen Kreditvertrag, dem eine Immobilie, die vor Beleihung i.d.R. geschätzt wurde, als Sicherheit dient. Dieser Kredit kann in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Der Hausbesitzer bleibt Eigentümer und kann weiterhin in seiner Immobilie wohnen. Die Schuldenlast baut sich von Jahr zu Jahr auf, im Gegensatz zum normalen Baukredit, so hat sich die Bezeichnung Umkehrhypothek entwickelt.
Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers oder bei Auszug aus der Immobilie, oder bei einem Umzug in ein Pflegeheim fällig. Die Erben können das Darlehen aus eigenem Vermögen, mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Verkauf der Immobilie ablösen. Oder aber die Bank verwertet die Immobilie und zahlt einen eventuellen Überschuss an die Erben aus. Da die Bank das Darlehen erst nach dem Ableben des Kreditnehmers zurück erhält und somit das Risiko trägt, dass der Darlehensnehmer deutlich länger lebt als die Lebenserwartung nach der Sterbetafel erwarten lässt, erfolgt nur eine Kreditvergabe deutlich unter dem Immobilienverkehrswert. Solange noch einer der Partner der Kreditnehmerseite lebt, seinen ersten Wohnsitz in der Immobilie hat und solange der Kreditnehmer die örtlichen Lasten (Steuern usw.) trägt, sind die Kreditnehmer gegen Räumung geschützt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Umgekehrte_Hypothek und eigene Recherchen
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