Zum Inhalt springen
     Start » Umrechnungskoeffizienten für Grundstücke

Umrechnungskoeffizienten für Grundstücke

In der Wertermittlungspraxis im Rahmen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken werden Übertiefen dadurch berücksichtigt, dass z.B. ab 40 m Grundstückstiefe die hieran anschließenden Grundstücksteilflächen – gestaffelt nach Tiefenzonen – mit einem Wertabschlag zum Vorderlandwert angesetzt werden.

Die Problematik der Grundstückstiefe ist zwischenzeitlich von vielen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte mit dem Ergebnis analysiert worden, dass für eine sachgerechte Wertermittlung eine Aufteilung ab einer bestimmten Grundstückstiefe sinnvoll ist, da für übertiefe Grundstücksflächen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr deutliche Preisabschläge im Verhältnis zum Wert des Vorderlandes gemacht werden und zwar auch – wenn auch vielleicht nicht in gleichem Maße – bei in offener Bauweise errichtete Ein- und Zweifamilienhäuser.

Aufgrund empirischer Ermittlungen werden Umrechnungskoeffizienten in Abhängigkeit von der Tiefe ermittelt. Bei einer Grundstückstiefe von 60 Metern beträgt dieser ca. 0,80 = 20 % Abschlag vom Bodenrichtwert (kann im Einzelfall abweichen).

Bei Mehrfamilienhäusern ist die Abhängigkeit des Bodenwerts von der Grundstückstiefe ausgeprägter als bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Umrechnungskoeffizienten:

Quelle: Kleiber online digital Teil V, Ziffer 3.4.5 ff.

« Zurück zum Glossar