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Ertragswertrichtlinie

Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach den §§ 17 bis 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV2010) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639).

Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze (vgl. Nummer 7).

Mit Einführung der ImmowertV2021 wurde die Richtlinie direkt in die aktuelle ImmoWertV2021 integriert.

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