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Regionalfaktoren

Nach § 36 Absatz 1 ImmoWertV 2021 sollen künftig die durchschnittlichen Herstellungskosten mit einem Regionalfaktor multipliziert werden. Der Regionalfaktor ist nach § 36 Absatz 3 ImmoWertV 2021 ein vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegter Modellparameter zur Anpassung der durchschnittlichen Herstellungskosten an die Verhältnisse am örtlichen Grundstücksmarkt. Es bleibt jedoch grundsätzlich möglich, Unterschiede in den regionalen Baukosten allein mit dem Sachwertfaktor zu berücksichtigen. In diesem Fall wäre der Regionalfaktor von den Gutachterausschüssen mit 1,0 anzusetzen.

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