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Reinertrag

Maßgebliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gebäudeertragswertes ist der Reinertrag eines Grundstücks, der mit § 31 ImmoWertV2021 definiert wird als:

Reinertrag = Rohertrag Bewirtschaftungskosten.

Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören

  1. die Verwaltungskosten,
  2. die Instandhaltungskosten,
  3. das Mietausfallwagnis und
  4. die Betriebskosten im Sinne des § 556 Absatz 1 Satz 2 des BGB
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