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Triple-Net-Mietvertrag

[english: triple net rental agreement]

Von einem Triple-Net-Mietvertrag bei gewerblichen Objekten spricht man, wenn der Mieter neben den Betriebskosten auch die Instandhaltungskosten an Dach und Fach übernimmt. Dies bezieht sich auf Instandhaltungsmaßen am Dach, an der Fassade, an Fenstern und Außentüren. Ein solcher Mietvertrag ist nur bei Gewerberaummietverträgen möglich nicht aber im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Verpflichtung des Mieters aus einem Triple-Net-Mietvertrag entspricht dem englischen Vertragstyp, bei dem der Mieter “Full Repair and Insurance Lease”, d.h. volle Reparatur- und Versicherungszahlungen zur Miete übernimmt.

Im Rahmen der Immobilienbewertung ist daher vom Wertermittler / Immobiliengutachter der Mietvertrag auf diese Art der Vertragsgestaltung zu prüfen, da dadurch die Bewirtschaftungskosten für den Vermieter geringer ausfallen können und somit der Ertragswert der Immobilie steigt.

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