
Sie haben Fragen zur Vertragsabwicklung im Rahmen einer Immobilienbewertung, Marktwertermittlung oder Verkerswertgutachten? Ihr Experte Frank Römer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung, beantwortet Fragen zur Vertragsabwicklung im Rahmen einer Immobilienbewertung.
Ist eine Vertragsabwicklung per E-Mail möglich oder muss ich persönlich vorbeikommen?
Im Falle einer Beauftragung für ein Immobiliengutachten benötigen wir von Ihnen diverse Angaben, die wir entweder schriftlich, meist aber telefonisch im Rahmen einer Beratung abfragen wie Adresse des Auftraggebers, Objektadresse, Kontaktdaten, Verwendungszweck etc..
Bei dieser Gelegenheit wird auch der Ortstermin mit Ihnen abgesprochen.
Sie erhalten nach Erhebung der Daten einen schriftlichen, bereits von mir unterschiebenen Sachverständigenvertrag per E-Mail oder Post (bevorzugt E-Mail) nebst einer Widerrufsbelehrung mit der Bitte, diesen Vertrag dann unterschrieben und eventuell um fehlende Daten ergänzt zurück zu mailen, faxen oder senden. In diesem Vertrag ist auch eine Vollmacht zur Beschaffung von Unterlagen bei Behörden enthalten.
Kann ich Ihnen Objektunterlagen per E-Mail zukommen lassen?
Selbstverständlich können Sie mir die Objektunterlagen als pdf (möglichst beschriftet zwecks leichterer Zuordnung) zumailen, eine persönliche Abgabe in unserem Büro ist nicht notwendig.
Auch geht natürlich der traditionelle Postweg oder die persönliche Übergabe beim Ortstermin im Rahmen der Begehung des Objektes. Soweit Sie mir Originale überlassen, erhalten Sie diese zurück. Kopien werden kostenfrei in meinem Büro erstellt.
Bei Mehrfamilienhäusern erleichtert eine Excel-Tabelle mit Angaben zu Mieter, Nettokaltmiete, Lage der Wohnung etc. die Bearbeitung.
Sprechen Sie uns wegen eines Muster an.
Kann die Abwicklung auch nur per E-Mail erfolgen, da ich im Ausland bin bzw. nicht persönlich zum Ortstermin erscheinen kann?
Ja, auch der Sachverständigenvertrag für die Gutachtenbeauftragung kann Ihnen per E-Mail zugesandt werden. Sie müssen nur sicherstellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort mich in die Immobilie lässt.
Kann ich mit meinen Unterlagen zur Immobilie persönlich in Ihrem Büro vorbeikommen?
Nach Terminabsprache ist dies möglich.
Kann ich Ihnen meine Unterlagen zur Immobilie vorab als pdf zumailen?
Ja, gerne können Sie Ihre Unterlagen als pdf zumailen. Bitte achten Sie darauf, dass die pdfs zusammenhängend sind, d.h. einen Grundbuchauszug über 10 Seiten bitte als ein Dokument zumailen und nicht als 10 einzelne Seiten. Nach Möglichkeit bitte auch die Dokumente beschriften (Grundbuchauszug, Teilungserklärung etc.) zwecks schnellerer Zuordnung bei Sichtung der Unterlagen.
Wie lange dauert es, ein Immobilien-Wertgutachten anzufertigen?
In der Regel erfolgt die Anfertigung der Immobiliengutachten innerhalb von 3-4 Wochen nach Ortstermin, sofern sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen. Die für ein Verkehrswertgutachten benötigten Unterlagen finden Sie zum Beispiel in der Checkliste.
Sofern meinerseits für das Immobiliengutachten Unterlagen zu beschaffen sind, kann sich die Bearbeitung verzögern, da ich in diesem Fall auf die Mitarbeit der Behörden angewiesen bin oder diese dort persönlich beschaffen muss. Falls meinerseits Behördengänge notwendig sind, so werde ich sie im Vorfeld informieren, da sich dann die Kosten geringfügig erhöhen.
D.h., je mehr Unterlagen Sie mir im Vorfeld zur Verfügung stellen, umso schneller und kostengünstiger kann das Gutachten erstellt werden.
Wir klären auf, worauf Haus- oder Wohnungskäufer achten sollten, wie sich Immobilienmärkte verändern und entwickeln. Welche Gesetze und News zur Immobilie gibt es und wie verändern diese sich? Gerne Können Sie sich auch bei unseren Informationen über alles Wissenswerte rund um die Immobilie und Immobilienbewertung informieren. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienbewertung haben oder ein individuelles Angebot einer Marktwertermittlung benötigen, kontaktieren Sie uns gern für ein individuelles Angebot.