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Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, die eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und zweckentsprechender Nutzung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Aufgrund allgemeiner ständig wachsender Ansprüche an die Qualität und Nutzungsanforderungen ist die Restnutzungsdauer kürzer zu veranschlagen, als die technisch mögliche Gesamtnutzungsdauer. [vgl. Gottschalk, a.a.O., S. 287]

Die übliche Restnutzungsdauer (RND) von Gebäuden wird i.d.R. so ermittelt, dass von einer für die Objektart üblichen wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer (GND) das Alter in Abzug gebracht wird: als Formel ausgedrückt: RND = GND – Alter

Mittels der Restnutzungsdauer wird auch der Alterswertminderungsfaktor berechnet:

Gemäß § 36 ImmowertV2021 soll zur Berechnung des vorläufigen Sachwertes der baulichen Anlagen die durchschnittlichen Herstellungskosten mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor multipliziert werden.

Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer und wird beim Sachwertverfahren mit den ermittelten Herstellungskosten (Neubaukosten) multipliziert.

Alterswertminderungsfaktor = RND/GND x durchschnittliche Herstellungskosten , wobei GND = Gesamtnutzungsdauer; RND = Restnutzungsdauer

Beispiel: Alter 50 Jahre, GND 80 Jahre, somit RND 30 Jahre = 30/80 = 0,375 = Alterswertminderungsfaktor

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