Zum Inhalt springen
     Start » Verwaltungskosten

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten i. S. des § 32 ImmowertV2021 gehören zu den Bewirtschaftungskosten.

Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind.

Zu den Bewirtschaftungskosten gehören u.a. die Verwaltungskosten.

Dies sind die Kosten der zur Verwaltung des Grundstückes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, Kosten der Aufsicht und Kosten des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung. Bei Eigentumswohnungen sind dies i.d.R. die Kosten der Hausverwaltung die bei Wohnungsmieten nicht umgelegt werden können und somit beim Vermieter verbleiben und dessen Jahresrohertrag schmälern.

Neben den Verwaltungskosten gehören zu den Bewirtschaftungskosten auch:

Zu den Bewirtschaftungskosten gehören weiterhin

  1. die Instandhaltungskosten,
  2. das Mietausfallwagnis und
  3. die Betriebskosten im Sinne des § 556 Absatz 1 Satz 2 BGB

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung insbesondere von Eigentumswohnungen wird der Gutachter daher üblicherweise auch einen Einblick in die Nebenkostenabrechnung und den aktuellen Wirtschaftsplan des Hausverwalters Einblick nehmen.

Meist wird sich bei Ermittlung der Bewirtschaftungskosten an die Empfehlungen der Zweiten Berechnungsverordnung orientiert.

« Zurück zum Glossar